Einheitliche Geschäftsbedingungen der Spectrum Werbeagentur

(auf Basis der Empfehlung des Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich)

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der SPECTRUM WERBEAGENTUR GesmbH, Anton-Rauchstraße 18, 6020  Innsbruck,  gelten ausschließlich diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“. Etwaige Details und Zusätze können auch in einem separaten schriftlichen  Agenturvertrag geregelt sein. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Andererseits erteilt die SPECTRUM WERBEAGENTUR Aufträge an Dritte grundsätzlich nur auf Basis der nachstehenden Bedingungen. Die Vertragspartner anerkennen ausdrücklich diese Bedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind.

Von diesen „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Sobald dem Kunden oder Auftragnehmer Umstände welcher Art auch immer erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in Frage stellen können, hat er die SPECTRUM WERBEAGENTUR unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige von ihm zu erwägenden Maßnahmen zu benachrichtigen.

Gegenstand und für alle Vertragsparteien rechtswirksam ist der Inhalt dieser Urkunde. Mündliche Absprachen, gleich welcher Art, sind nicht getroffen worden. Eine Berufung auf mündliche Absprachen im Streitfalle schließen die Vertragsparteien deshalb auch ausdrücklich aus.

Diese „Einheitlichen Geschäftsbedingungen“ sind auf der Homepage der SPECTRUM WERBEAGENTUR www.spectrum.at offengelegt und daher für jedermann einsichtlich. Auf Wunsch werden diese Geschäftsbedingungen auch schriftlich ausgehändigt.

Vertragsabschluß

Alle Angebote der SPECTRUM WERBEAGENTUR sind unverbindlich und freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden (?). Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (der Agentur) als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

Der Inhalt des Angebotes bleibt geistiges Eigentum der SPECTRUM WERBEAGENTUR. Insbesondere ist jegliche Weiterverwendung des Angebotsinhaltes und Weitergabe an Dritte strengstens untersagt. 

Der Auftrag wird ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen erteilt. Eine Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen ist nur schriftlich und einvernehmlich möglich, wobei die nicht veränderten Bedingungen jedoch weiterhin Vertragsinhalt bleiben.

Erteilte Aufträge seitens des Auftraggebers an die SPECTRUM WERBEAGENTUR lassen einen Urheberwerksvertrag zustandekommen, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten (Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht) gerichtet ist. Somit gilt die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das in Durchführung eines Auftrages zu schaffende Werk als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der SPECTRUM WERBEAGENTUR alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen kostenlos und fristgerecht  zur Verfügung zu stellen. Sollte die SPECTRUM WERBEAGENTUR einen verbindlich zugesagten Leistungstermin nicht einhalten können, weil die erforderlichen Unterlagen und Informationen nicht fristgerecht eingetroffen sind, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, daraus irgendwelche Rechte abzuleiten. Der Leistungstermin verzögert sich in einem solchen Fall um die Dauer der verspäteten Vorlage. Sollte aber für den Fall einer solchen Verzögerung des Auftraggebers die SPECTRUM WERBEAGENTUR nicht mehr in der Lage sein, den Auftrag durchzuführen, so ist der Auftraggeber daraus nicht berechtigt, Ansprüche gegen die SPECTRUM WERBEAGENTUR zu stellen.

Die SPECTRUM WERBEAGENTUR verpflichtet sich, diese Unterlagen nach Auftragserfüllung zur Abholung durch den Auftraggeber für die Dauer von einem Monat bereitzuhalten, soferne keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sollten die Unterlagen innerhalb obiger Frist vom Auftraggeber nicht abgeholt werden, geht das Eigentum dieser Unterlagen an die SPECTRUM WERBEAGENTUR über und ist diese berechtigt, die Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

Ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers an die SPECTRUM WERBEAGENTUR soll grundsätzlich ausgeschlossen werden und ist jedenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit der SPECTRUM WERBEAGENTUR möglich. Für den Fall des unberechtigten Rücktrittes vom Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung einer nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Konventionalstrafe in Höhe von 20% der Bruttoauftragssumme (zzgl. MWST).

Andererseits verpflichtet sich der Auftragnehmer (Auftraggeber Spectrum), die Leistungen im vereinbarten Umfang, zum vereinbarten Termin und zum vereinbarten Preis zu erbringen. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung (Leistungstermin, Quantität, Qualität) ist die SPECTRUM WERBEAGENTUR berechtigt, nach Ermessen fakultativ wie folgt vorzugehen:
 

Bei Überschreitung des Leistungstermines oder wesentlichen Qualitäts- oder Quantitätsmängeln vom Vertrag ohne Nachfristsetzung zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktrittes wegen Überschreitung des Leistungstermines ist die SPECTRUM WERBEAGENTUR berechtigt, den Auftrag einem dritten Unternehmen zu erteilen, wobei die Mehrkosten zu Lasten des ursprünglichen Auftragnehmers gehen. Im Fall des Vertragsrücktrittes wegen Vorliegens von Mängeln ist die SPECTRUM WERBEAGENTUR berechtigt, die Mängelbehebung unverzüglich von dritter Seite durchführen zu lassen, wobei die diesbezüglichen Kosten zu Lasten des ursprünglichen Auftragnehmers gehen und dieser keinen Anspruch auf die Auswahl jenes Betriebes hat, den die SPECTRUM WERBEAGENTUR mit der Mängelbehebung beauftragt. Behebt der ursprüngliche Auftragnehmer die Mängel selbst so hat er der SPECTRUM WERBEAGENTUR zumindest die dadurch entstandenen Mehrkosten, wie diverse Spesen, Transportkosten, Stundenaufwand und sonstiger Mehraufwand, zu ersetzen.


Eine angemessene Nachfrist zur Mängelbehebung zu gewähren.

Der Auftragnehmer ist bei begründetem Rücktritt vom Vertrag jedenfalls verpflichtet, an die SPECTRUM WERBEAGENTUR als Mindestersatz eine Konventionalstrafe, die dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegt, in der Höhe von 20% der Auftragssumme zu bezahlen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der SPECTRUM WERBEAGENTUR bleiben unberührt.
 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen oder Daten, die mittels elektronischer Datenträger zur Verfügung gestellt werden (Diskette, ISDN, email, CD, etc.) auf ihre Verwendbarkeit zu überprüfen und nach Beendigung des Auftrages alle Unterlagen vollständig, unbeschädigt und unaufgefordert an die SPECTRUM WERBEAGENTUR zurückzustellen. Für Druck-, Satz-, Reproaufträge etc. gilt die Regelung, dass alle Lithos, die im Zusammenhang mit dem Auftrag produziert bzw. beigestellt und verrechnet werden, uneingeschränkt in das Eigentum der SPECTRUM WERBEAGENTUR übergehen. Für Satz- und Reproarbeiten, die im Rahmen des Auftrages erstellt werden, gilt, dass sämtliche Daten uneingeschränkt im Eigentum der SPECTRUM WERBEAGENTUR verbleiben. Weiters sind die erstellten Daten bis auf Widerruf zu archivieren und die Anforderung derselben ohne Kosten zu gewährleisten. Nach Beendigung des Auftrages ist eine Sicherungskopie der Daten auf Datenträger dem Auftraggeber ohne Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der SPECTRUM WERBEAGENTUR für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die einzelnen Leistungen von  der SPECTRUM WERBEAGENTUR werden laut Vereinbarung honoriert. Bei Unklarheiten über die Höhe der Vergütung sind im Zweifel diejenigen Beträge, die in den „Honorar-Richtlinien“ der Design Austria, Berufsverband der Grafik-Designer, Illustratoren und Produkt-Designer (aktuelle Fassung angeführt sind, maßgeblich. Die SPECTRUM WERBEAGENTUR ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes nach Absprache mit dem Kunden Vorschüsse zu verlangen.

Für alle erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die SPECTRUM WERBEAGENTUR ein Honorar, welches entweder vorher schriftlich oder mündlich mit dem Auftragnehmer geregelt wurde.

Alle Leistungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR.

Alle der SPECTRUM WERBEAGENTUR erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge der SPECTRUM WERBEAGENTUR sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der SPECTRUM WERBEAGENTUR schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die SPECTRUM WERBEAGENTUR den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten der SPECTRUM WERBEAGENTUR, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich der SPECTRUM WERBEAGENTUR zurückzustellen. Im  Falle des Zahlungsverzuges ist die SPECTRUM WERBEAGENTUR überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen.

 

Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der SPECTRUM WERBEAGENTUR ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der SPECTRUM WERBEAGENTUR für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die SPECTRUM WERBEAGENTUR nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der SPECTRUM WERBEAGENTUR; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer, auch nur auszugsweise – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der SPECTRUM WERBEAGENTUR zurückzustellen.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Marketing- und Kommunikationsaufgaben nicht in von der SPECTRUM WERBEAGENTUR gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die SPECTRUM WERBEAGENTUR berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der SPECTRUM WERBEAGENTUR nicht zulässig. 

Eigentumsrecht, Urheberrechte und Werknutzungsrecht

Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, genießen urheberrechtlichen Schutz und bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der SPECTRUM WERBEAGENTUR und können von der SPECTRUM WERBEAGENTUR jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Eine Vervielfältigung ohne Zustimmung der SPECTRUM WERBEAGENTUR ist nicht erlaubt.

Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung ) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der SPECTRUM WERBEAGENTUR darf der Kunde die Leistungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher örtlicher und zeitlicher Grenzen die Arbeiten der SPECTRUM WERBEAGENTUR von den Kunden benützt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Dem Kunden eingeräumte Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der SPECTRUM WERBEAGENTUR als Urheber entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.

Änderungen, auch nur teilweise, von Leistungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der SPECTRUM WERBEAGENTUR und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der SPECTRUM WERBEAGENTUR erforderlich. Dafür steht der SPECTRUM WERBEAGENTUR und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.

Für die Nutzung von Leistungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR bzw. von Werbemitteln, für die die SPECTRUM WERBEAGENTUR konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages  – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der SPECTRUM WERBEAGENTUR notwendig.

Dafür steht der SPECTRUM WERBEAGENTUR im ersten Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15% zu. Im zweiten bzw. dritten Jahr nach Ablauf es Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

Andererseits geht, wenn die SPECTRUM WERBEAGENTUR als Auftraggeber fungiert,  die Werknutzungsbewilligung, das Werknutzungsrecht und das Bearbeitungsrecht zzgl. des Rechtes auf Bearbeitung durch Dritte mit Bezahlung des vereinbarten Preises zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkt an die SPECTRUM WERBEAGENTUR über.

Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ohne Genehmigung der SPECTRUM WERBEAGENTUR Nachdrucke bzw. Vervielfältigungen der seitens der SPECTRUM WERBEAGENTUR zur Verfügung gestellten Daten bzw. im Auftrag der SPECTRUM WERBEAGENTUR erstellten Daten zu jeglichem Verwendungszweck nicht gestattet ist, es sei denn, es wurde eine andere Regelung schriftlich getroffen.

Werden vom Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung des Auftrages Arbeitskräfte eingestellt oder Werksverträge geschlossen, so hat er als Arbeitgeber zu fungieren und die Dienst- bzw. Werkverträge in seinem Namen und auf seine Rechnung abzuschließen bzw. die daraus resultierenden Verpflichtungen zu tragen. Subwerkverträge über fachliche Tätigkeiten innerhalb des Auftrages bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der SPECTRUM WERBEAGENTUR. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen bedient im gleichen Umfang wie für sein eigenes Verschulden.

Kennzeichnung

Die SPECTRUM WERBEAGENTUR ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen als Impressum auf die SPECTRUM WERBEAGENTUR und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltsanspruch zustünde. Verzichtet die SPECTRUM WERBEAGENTUR auf Wunsch des Kunden auf dieses Recht, so ist es niemand anderem gestattet, an ihrer Stelle zu platzieren und gebührt der SPECTRUM WERBEAGENTUR ein entsprechend höheres Honorar.

Genehmigung

Alle Leistungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR  (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die SPECTRUM WERBEAGENTUR veranlasst eine rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

Termine

Die SPECTRUM WERBEAGENTUR bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zu Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der SPECTRUM WERBEAGENTUR ein Nachfirst von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallsmuster an den Auftraggeber als Kunden wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die SPECTRUM WERBEAGENTUR. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der SPECTRUM WERBEAGENTUR – entbinden die SPECTRUM WERBEAGENTUR jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Zahlung

Die Rechnungen der SPECTRUM WERBEAGENTUR sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechungsdatum fällig, sofern es nicht anders vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. über dem Euribor Zinssatz als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen, zuzüglich Zinsen, Verzugszinsen, Spesen, außergerichtliche und gerichtliche Kosten Eigentum der SPECTRUM WERBEAGENTUR.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Für Mahnung werden EUR 12,-- pro Mahnung verrechnet.

Die Zahlung an den Auftragnehmer seitens der SPECTRUM WERBEAGENTUR erfolgt auf Basis der vereinbarten Zahlungskonditionen, nach Rechnungslegung und mängelfreier Leistung. Als Zahlungs- und Erfüllungsort wird Innsbruck vereinbart.

Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz

Die SPECTRUM WERBEAGENTUR wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes die von ihr in Auftrag genommenen Arbeiten und Werbemaßnahmen auf deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit prüfen und den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen. Die Verantwortung für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit trägt jedoch ausschließlich der Auftraggeber. Sollte eine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit notwendig sein und erfolgt eine solche Prüfung in Abstimmung mit dem Auftraggeber, hat dieser die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.

Der Auftraggeber wird eine von der SPECTRUM WERBEAGENTUR vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der SPECTRUM WERBEAGENTUR vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbs-rechtlichen (kennzeichenrechtlichen ) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung der SPECTRUM WERBEAGENTUR für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Anwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die SPECTRUM WERBEAGENTUR ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist: insbesondere haftet die SPECTRUM WERBEAGENTUR  nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichung sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnlicher Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die SPECTRUM WERBEAGENTUR selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunden die SPECTRUM WERBEAGENTUR schad- und klaglos: der Kunde hat der SPECTRUM WERBEAGENTUR somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der SPECTRUM WERBEAGENTUR aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

Für sonstige Genehmigungen (gewerberechtlich, baurechtlich etc.) haftet die SPECTRUM WERBEAGENTUR  nicht. Für die Einholung dieser Bewilligungen ist ausschließlich der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Sollte der von der SPECTRUM WERBEAGENTUR ausgeführte Auftrag von einer Behörde nicht bewilligt werden, bleibt der Honoraranspruch der SPECTRUM WERBEAGENTUR dennoch aufrecht.

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die SPECTRUM WERBEAGENTUR schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die SPECTRUM WERBEAGENTUR zu. Für Druck- und Ausführungsfehler, welche der Kunde in dem von ihm als druckreif bezeichneten Abzug übersehen hat, ist die SPECTRUM WERBEAGENTUR  nicht haftbar. Die SPECTRUM WERBEAGENTUR haftet nicht für Belichtungsfehler oder Fehler bei der Reproduktion. Dies gilt zum Beispiel insbesonders für Farbabweichungen bei Farbvorlagen. Hier kann nur ein- auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin bestellter Andruck oder Matchprint Sicherheit bringen.

Schadenersatzsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SPECTRUM WERBEAGENTUR beruhen.

Eine Haftung für Schäden, die aus der Auswahl von freien Mitarbeitern und Drittunternehmern (Lieferanten, technische Hilfsunternehmer etc.) erwachsen, wird ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für jegliche Art von Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Gewinnentgang etc.).

Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die SPECTRUM WERBEAGENTUR keinerlei Haftung.

Geheimhaltung

Die SPECTRUM WERBEAGENTUR wird sämtliche im Rahmen des Vertrages bekannt gewordene Geschäftsvorgänge des Kunden geheimhalten.

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der SPECTRUM WERBEAGENTUR ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Rechtsnachfolge

Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die beidseitigen Rechtsnachfolger über.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Innsbruck, der Sitz der SPECTRUM WERBEAGENTUR.

Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der SPECTRUM WERBEAGENTUR und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der SPECTRUM WERBEAGENTUR örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht in Innsbruck vereinbart. Die SPECTRUM WERBEAGENTUR ist jedoch auch berechtigt, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.